(1). Wenn ein sicheres Gerät nicht laufen kann oder nicht wirksam ist, sollte es die Maschine nicht betreiben. Auch wenn Sicherheitseinrichtungen oder Schutzvorrichtungen zerstört werden, darf die Maschine nicht mehr betrieben werden.
(2). Wenn beim Betrieb der Maschine ein Fehler auftritt, sollte die Maschine nicht betrieben werden, da sonst die Sicherheit der Maschine beeinträchtigt wird.
(3). Wenn beim Biegen des Rohrs folgende Probleme auftreten, müssen vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden:
A). Die Rohre werden während des Biegens nicht zwischen den Werkzeugen bewegt oder blockiert. B). Während des Biegens befinden sich die Rohre in einem Gefahrenzustand.
C). Das Rundbiegen wird vor dem Ende des Rundbiegens gestoppt, die Rohre werden in der Maschine blockiert.
(4). Es ist verboten, die Rohre selbst mitzunehmen oder die anderen dazu aufzufordern, die Rohre oder andere Werkzeuge mitzunehmen. Versuchen Sie beim Betrieb der Maschine nicht, die Rohre mit Gewalt mit irgendeinem Körperteil zu bewegen.